Lebendiges Brauchtum für eine bessere Welt
Sternsingen ist immaterielles Kulturerbe
Das „Sternsingen“ ist am Freitag, 4. Dezember 2015, in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Dies teilte das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission mit. Das Hilfswerk der Sternsinger hatte die Aufnahme des Brauchtums in das Verzeichnis im Frühjahr beantragt. Die Aufnahme wurde am Tag zuvor von der Kultusministerkonferenz und von Prof. Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien, bestätigt. Am 11. März ist die offizielle UNESCO-Urkunde im Schloss zu Heidelberg verliehen worden.
„Es erfüllt uns im Kindermissionswerk mit großem Stolz, dass das Sternsingen als kulturelle Ausdrucksform anerkannt worden ist“, freut sich Prälat Dr. Klaus Krämer, Präsident des Kindermissionswerks „Die Sternsinger“. „Als Hilfswerk der Sternsinger tragen wir seit dem Start der Aktion Dreikönigssingen 1959 dazu bei, dass der Brauch Jahr für Jahr überall in Deutschland mit Leben gefüllt wird. Mit der Aufnahme in das Verzeichnis dürfen sich die zahllosen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen geehrt fühlen, die bei den zurückliegenden 57 Aktionen zum Erhalt des Brauchtums beigetragen haben. All diese großen und kleinen Könige haben den christlichen Segen zu zahllosen Menschen gebracht und sind zugleich zu einem Segen für benachteiligte Kinder in aller Welt geworden. Das Sternsingen ist tatsächlich ein lebendiges Brauchtum für eine bessere Welt.“ Zahlreiche Vertreter aus Kirche und Gesellschaft freuten sich über die Würdigung des Sternsingens und gratulierten allen Beteiligten.
In der Mitteilung der Deutschen UNESCO-Kommission an das Kindermissionswerk heißt es zur Begründung unter anderem: „Das Expertenkomitee würdigt ihren Vorschlag als Heischebrauch zu karitativen Zwecken, der Anknüpfung zu Brauchformen zu anderen Zeitpunkten im Jahresverlauf sowie zu Praktiken in Nachbarländern hat. Die Dreikönigstags-Tradition ist damit Teil eines europäischen Brauchkomplexes. Als Titel wird ‚Sternsingen’ für verbindlich erklärt.
zum bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes auf unesco.de