Fassung vom 6. Dezember 2024
Durchführungsordnung der Deutschen Bischofskonferenz für die Aktion Dreikönigssingen
Präambel
Die Aktion Dreikönigssingen (auch „Sternsingeraktion“) lebt vom Engagement der Kinder und Jugendlichen. Begleitet werden sie von den haupt- und ehrenamtlichen Organisatorinnen und Organisatoren in Pfarreien und weiteren Institutionen. Diese übernehmen die Verantwortung für die Durchführung der Aktion vor Ort. Unterstützt werden sie darin von den bundesweiten Trägern der Aktion Dreikönigssingen – dem Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘ e.V. und dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) – und verantwortlichen Stellen in den Bistümern.
Die vorliegende Durchführungsordnung ist das verbindliche Regelwerk für die Aktion Dreikönigssingen. Der Gesamtzusammenhang dieser Aktion ist rechtlich geschützt. Die Deutsche Bischofskonferenz hat diese Durchführungsordnung im Einvernehmen mit den beiden Trägern der Aktion Dreikönigssingen erlassen. Die Durchführungsordnung definiert die Ziele und die organisatorischen Rahmenbedingungen der Aktion, zu der die Segnung der Haustür ebenso gehört wie die Bildungsarbeit und das Sammeln von Spenden. Sie gilt für alle katholischen Pfarreien sowie für alle Institutionen, die die Aktion Dreikönigssingen in Deutschland durchführen.
§ 1 Ursprung der Aktion
In Erinnerung an die Heiligen Drei Könige zogen schon im Mittelalter Gläubige als Könige verkleidet durch Städte und Dörfer. Rund um den Dreikönigstag entwickelte sich in der Folge in vielen Regionen Europas ein reiches Brauchtum, zu dem auch Haussegnungen gehörten. Auf dieser Grundlage wurde die Aktion Dreikönigssingen 1958 vom Päpstlichen Missionswerk der Kinder (heute: Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘ e.V.) ins Leben gerufen. Damals wurden die katholischen Pfarreien in der Bundesrepublik gebeten, den alten Brauch des Sternsingens zu erneuern und die dabei gesammelten Spenden für Kinder in Asien, Ozeanien, Afrika und Lateinamerika zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 1961 trat der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) der Aktion Dreikönigssingen als bundesweiter Träger bei. Seit dem Jahr 1968 empfiehlt die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz die Aktion Dreikönigssingen für alle Pfarreien. Im Jahr 2015 wurde das Sternsingen von der deutschen UNESCO-Kommission in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
§ 2 Ziel und Zweck der Aktion
Die Sternsingerinnen und Sternsinger sind Kinder mit einer Mission: Sie verkünden am Beginn des Jahres die Weihnachtsbotschaft und bringen Gottes Segen zu den Menschen. Zugleich setzen sich die Sternsinger und Sternsingerinnen dafür ein, dass benachteiligte Gleichaltrige in der ganzen Welt die Chance auf ein besseres Leben erhalten.
So besteht das Ziel der Aktion Dreikönigssingen darin, in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnern Projekte zu unterstützen, die Kindern und Jugendlichen und deren Familien in Asien, Ozeanien, Afrika, Lateinamerika und (seit 1989) Osteuropa zugutekommen.
Zu den Zielen der Aktion gehört auch der Einsatz für weltweite Entwicklung, Gerechtigkeit und Solidarität. In Deutschland erfolgt dazu die notwendige pastorale und entwicklungspolitische Bildungs- und Bewusstseinsarbeit.
§ 3 Organisatorische Struktur der Aktion
Das Kindermissionswerk und der BDKJ-Bundesverband sind die bundesweiten Träger der Aktion Dreikönigssingen und verantworten gemeinsam die Herausgabe der Bildungsmaterialien zur Aktion. Das Kindermissionswerk ist darüber hinaus für die Verwaltung und Verwendung der Spenden aus der Aktion verantwortlich (siehe unten § 5).
Die Jahreskonferenz der Aktion Dreikönigssingen dient der Planung und Auswertung der Aktion. In ihr haben die für die Aktion Verantwortlichen aus allen deutschen (Erz-) Bistümern und BDKJ-Diözesanverbänden Sitz und Stimme.
Die Verantwortung für die Durchführung der Aktion vor Ort liegt in der Regel bei den katholischen Pfarreien. Sie kann aber auch von Gemeinden anderer Konfessionen und anderen Institutionen wie Schulen, Kindergärten oder Jugendverbandsgruppen übernommen werden, sofern diese die in dieser Durchführungsordnung festgelegten Regeln akzeptieren und anwenden (siehe § 4). Die durchführende Institution ist verantwortlich für die Einhaltung der hier festgelegten Regeln sowie aller jeweils für sie geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen – etwa in Bezug auf den Kinderschutz und den Datenschutz.
§ 4 Sammlung, Erfassung und Weiterleitung der Spenden
Aktionszeitraum
Der Aktionszeitraum für die Aktion Dreikönigssingen beginnt am 27. Dezember und endet am dritten Freitag im Januar. Spenden für die Aktion Dreikönigssingen, die außerhalb dieses Zeitraums bei den durchführenden Pfarreien bzw. Institutionen eingehen, sind jederzeit der Aktion zuzurechnen. Unabhängig von der Haustürsammlung nimmt das Kindermissionswerk jederzeit Spenden für die Aktion Dreikönigssingen entgegen.
Beispielland und -thema
Im Rahmen der Bildungs- und Bewusstseinsarbeit werden exemplarisch ein Thema und in der Regel ein Land oder eine Region in den Mittelpunkt der Aktion gestellt. Die gesammelten Spenden kommen Projekten zugunsten von Kindern weltweit zugute.
Durchführung der Sammlung
Die Spenden der Aktion Dreikönigssingen werden in erster Linie bei den Besuchen der Sternsinger an den Haustüren gesammelt. Darüber hinaus sind auch andere Formen der Sammlung möglich. Alle Sammlungsformen erfolgen insgesamt und ausschließlich für die Aktion Dreikönigssingen. Es dürfen keine weiteren Zwecke mit der Sammlung verbunden werden – z. B. durch das Mitführen einer zweiten Kasse für die Jugendarbeit oder Ähnliches. Ebenso wenig darf der Sammlung Geld für Kosten entnommen werden, die gegebenenfalls bei der Durchführung der Aktion anfallen.
Sowohl bei der Sammlung von Bargeld als auch bei bargeldlosen Sammlungen ist sicherzustellen, dass die Spenden jederzeit vor Entwendungen und unberechtigten Entnahmen geschützt sind. So sind die Sammelgefäße für Bargeldspenden in geeigneter Weise zu sichern (z. B. durch Siegel, Plombe, Schloss) und die bargeldlosen Spendenwege vor Missbrauch zu schützen. Beim Öffnen der Sammelgefäße und beim Zählen und Dokumentieren der Bar- und bargeldlosen Spenden ist das Vier-Augen-Prinzip einzuhalten.
Weiterleitung der Spenden
Die gesammelten Spenden werden durch die Pfarreien und weiteren Institutionen zeitnah und ohne Abzüge weitergeleitet. Die Weiterleitung der gesammelten Spenden erfolgt direkt an das Kindermissionswerk, sofern der Kollektenplan des jeweiligen (Erz)Bistums keine andere Regelung vorsieht. In allen Fällen ist darauf zu achten, dass die Weiterleitung der Spenden aus der Aktion Dreikönigssingen innerhalb von drei Monaten nach Ende des Aktionszeitraums abgeschlossen ist, damit die Spenden zeitnah den Hilfsprojekten zugutekommen können.
§ 5 Verwaltung und Verwendung der Spenden
Verwaltung der Spenden
Das Kindermissionswerk verwaltet als Hilfswerk die in den Pfarreien und Institutionen gesammelten Spenden der Aktion Dreikönigssingen ordnungsgemäß und transparent.
Für die Verteilung der Spenden zur Förderung der Projekte ist die Vergabekommission zuständig. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Kindermissionswerks, seiner Mitgliederversammlung, weiterer katholischer Hilfswerke, des BDKJ sowie der Deutschen Bischofskonferenz.
Die Verwaltung und Verwendung der Spenden aus der Aktion sowie die Zusammensetzung der Entscheidungsgremien ist in der Satzung des Kindermissionswerks detailliert geregelt (siehe § 9 und 10 der Satzung des Kindermissionswerks ‚Die Sternsinger‘ e.V.).
Projektförderung
Für die Projektförderung gilt das Antragsprinzip. Die Grundlage für die inhaltliche Beratung und Entscheidung über die Projektanträge in der Vergabekommission bilden die „Grundsätze für die Mittelvergabe und die Projektarbeit bei der Aktion Dreikönigssingen“. Die Projektpartner sind in der Regel katholische Partnerorganisationen. Gefördert werden Hilfsprojekte zugunsten von Kindern und Jugendlichen, unabhängig ihrer ethnischen, sozialen oder nationalen Herkunft, ihres Geschlechts und ihrer Religion.
Pfarreien und Institutionen, die die Sternsingeraktion durchführen, können den Wunsch äußern, dass mit den Spenden aus ihrer örtlichen Aktion ein konkretes Projekt gefördert wird. Entsprechende Projektvorschläge können beim Kindermissionswerk angefragt oder seitens der Pfarreien und Institutionen vorgeschlagen werden. Eine entsprechende Anfrage muss jährlich neu an das Kindermissionswerk gerichtet werden. Sofern das Projekt nicht bereits durch die Aktion Dreikönigssingen gefördert wird, muss der vorgeschlagene Projektpartner einen Antrag stellen, der den Kriterien der Mittelvergabe des Kindermissionswerks entspricht und der Vergabekommission vorgelegt wird. Falls dem Projektwunsch nicht entsprochen werden kann, schlägt das Kindermissionswerk alternative Projekte vor.
Rechenschaft
Der Jahresabschluss des Kindermissionswerks ,Die Sternsinger‘ e.V. wird von einem externen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Auf dieser Grundlage veröffentlicht das Kindermissionswerk jährlich einen Jahresbericht gemäß den Vorgaben des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen DZI.
Zusätzlich legt der Vorstand des Kindermissionswerks der Deutschen Bischofskonferenz jährlich einen Rechenschaftsbericht zur Verwendung der Mittel aus der Aktion Dreikönigssingen vor.
Die vorliegende Durchführungsordnung für die Aktion Dreikönigssingen tritt am 6. Dezember 2024 in Kraft. Die „Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz für die Aktion Dreikönigssingen“ in der Fassung vom 01.10.2014 wird damit außer Kraft gesetzt.
Beschlossen vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz in der Sitzung vom 25./26. November 2024.