Inhalt

Im Kampf gegen Kinderarbeit

Internationale Abkommen und politische Massnahmen

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat seit ihrer Gründung 1919 wichtige Normen im Bereich Kinderarbeit gesetzt. Bis heute sind die beiden wichtigsten Übereinkommen, die auch die meisten Länder weltweit unterzeichnet haben, das ILO-Übereinkommen 138 von 1973 „über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung“ und das ILO-Übereinkommen 182 von 1999 „über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“.

Nach der Konvention 138 darf das anzugebende Mindestalter nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen. In Ausnahmen können auch Kinder im Alter von 13 bis 15 Jahren leichte Arbeiten verrichten, wenn diese für ihre Gesundheit oder Entwicklung nicht schädlich sind und den Schulbesuch nicht beeinträchtigen.

Nach der Konvention 182 umfassen „die schlimmsten Formen der Kinderarbeit"

a) alle Formen der Sklaverei, den Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Zwangsarbeit, einschließlich den Einsatz in bewaffneten Konflikten;

b) das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zur Prostitution, zur Herstellung von Pornographie oder zu pornographischen Darbietungen;

c) unerlaubte Tätigkeiten zum Handel mit Drogen,

d) Arbeit, die für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich ist.

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) von 1989 erkennt im Artikel 32 unter der Überschrift „Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung“ das Recht jedes Kindes an, „vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte.“

Die beiden ergänzenden Zusatzprotokolle zur KRK von 2000 ächten die Beteiligung Minderjähriger an bewaffneten Konflikten als Kindersoldaten sowie Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie.

Im Jahre 2000 hat die ILO zu einer Weltkonferenz zu Kinderarbeit in Den Haag eingeladen. Dort wurde eine so genannten Roadmap gegen Kinderarbeit verabschiedet, die bis 2016 gefährliche und ausbeuterische Kinderarbeit weltweit abschaffen sollte.

Im Jahr 2002 hat die ILO den 12. Juni zum „Tag gegen Kinderarbeit“ ausgerufen. Seither wird dieser Tag auch von vielen Nicht-Regierungsorganisationen und damit auch von den Sternsingern genutzt, um auf das Thema Kinderarbeit aufmerksam zu machen.

Das Unterziel 8.7 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung von 2015 erneuert die internationale Verpflichtung, „die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten, zu verbieten und zu beseitigen, und bis 2025 alle Formen der Kinderarbeit abzuschaffen.“

Die schrittweise Umsetzung dieser internationalen Rahmenabkommen hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass sich die Zahl arbeitender Kinder weltweit deutlich reduziert hat. Dies belegen Zahlen aus dem Bericht „Marking progress against child labour“ der ILO aus dem Jahre 2013.

Diese Abkommen sind und bleiben die Basis für den Kampf gegen die Ausbeutung von Kindern weltweit. Sie sorgen dafür, dass der Druck zur Umsetzung für die Regierungen hoch bleibt und die bisherigen Erfolge nicht gefährdet werden. Vor allem aber sind sie Grundlage dafür, dass sich auch für die immer noch viel zu große Zahl der Kinder, die weiterhin ausgebeutet werden, Perspektiven für eine bessere Zukunft eröffnen können.

Kinderarbeit

Unsere Forderungen

Weltweit müssen 160 Millionen Kinder arbeiten – etwa die Hälfte davon unter ausbeuterischen Bedingungen. Diese Kinder müssen arbeiten, weil ihre Familien arm sind und die Eltern kein gesichertes Einkommen haben. Wir setzen uns für die Veränderung solcher Unrechtsstrukturen ein und lehnen Kinderarbeit als Lösung dieser Probleme ab.

Mehr : Unsere Forderungen

Kinderarbeit bekämpfen

Unsere Vision

Kinder stärken, Familien wappnen, Existenzen sichern: Gemeinsam mit unseren Partnern verfolgen wir verschiedene, sich ergänzende Lösungsansätze. Unser oberstes Ziel: Wir wollen Kinder aus der Arbeit heraus und in die Schulen hinein bringen.

Mehr : Unsere Vision

Unser Spendenkonto
IBAN: DE 95 3706 0193 0000 0010 31
BIC: GENODED1PAX
Pax-Bank eG