Ihre Spende zählt!
Informationen zu Ihrer Zuwendungsbestätigung
Bei Spenden bis 300 € gilt grundsätzlich der Kontoauszug als vereinfachter Spendennachweis zur Vorlage beim Finanzamt (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b Einkommensteuer-Durchführungsverordnung-EStDV). Manche Finanzämter verlangen zusätzliche Informationen zur steuerlichen Anerkennung des Spendenempfängers. Diese Informationen für das Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘ e.V. können Sie als Beiblatt HIER herunterladen und Ihrer Steuererklärung mit dem Kontoauszug beifügen.
Für Spenden ab 50 € erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster von uns.