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Die Sternsinger-Stiftung stellt sich vor

Die Sternsinger-Stiftung ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie wurde im Jahr 2012 als Förderstiftung des Kindermissionswerks ‚Die Sternsinger‘ errichtet. Als Förderer setzen Sie sich individuell und langfristig für Kinder und Jugendliche in Afrika, Asien, Lateinamerika oder in Mittel- und Osteuropa ein. Mit einem Engagement in der Sternsinger-Stiftung unterstützen Sie nachhaltig und dauerhaft Kinder, die an den Rand gedrängt sind, Kinder mit Behinderung, verlassene, ausgeschlossene, ausgebeutete und missbrauchte Kinder, hungernde und kranke Kinder, Kinder in Katastrophen- und Kriegssituationen.

 

Ihr persönlicher Einsatz in der Sternsinger-Stiftung bedeutet: Hilfe, die in der Gemeinschaft mit Vielen wirkt. Hilfe, die auf Dauer angelegt ist und Kinder und Familien auf einer langen Wegstrecke begleitet. Hilfe, die individuell und persönlich nach den Vorstellungen der Förderer gestaltet wird – ob mit einer Spende oder einer Zustiftung, mit einer eigenen Treuhandstiftung oder einem Stiftungsfonds.


Das sagen unsere Stifter:

Elisabeth Fleckner

"Für mich ist es ein gutes Gefühl, meine Nachlassangelegenheiten geregelt und in guten Händen zu wissen."

Hermann-Josef Breuer

"Es gefällt mir gut, dass auch die Projektpartner in Äthiopien, die Unterstützung aus der „Inge Breuer Stiftung“ erhalten, über meine Frau und unser Anliegen informiert sind. So entsteht eine Verbundenheit auch über viele tausend Kilometer, Sprach- und Kulturunterschiede hinweg. Es ist erfüllend zu sehen, wie segensreich auch ein vergleichsweise kleiner Stiftungsfonds wirken kann und wie sinnvoll Kapital investiert werden kann."

Helga und Prof. Dr.-Ing. Rolf H. Jansen

"Wir haben keine Kinder, sind jetzt beide im Ruhestand (wenn auch noch ziemlich aktiv und immer noch einen guten Teil des Jahres in Südostasien) und möchten noch gerne erleben, dass wir auch einen kleinen Beitrag dazu leisten können, bedürftigen Kindern eine Chance zu geben."

Stiftungsgremien

Die Sternsinger-Stiftung wird durch zwei ehrenamtliche Gremien unterstützt und begleitet: den dreiköpfigen Vorstand und das Kuratorium. Beide Gremien tragen Sorge dafür, dass alle für die Stiftung wesentlichen Entscheidungen im Sinne der Stifterinnen und Stifter und im Einklang mit der Stiftungssatzung gefällt werden.

Vorstand

 

Pfarrer Dirk Bingener (Vorsitzender)
Präsident Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘

 

Anne Wunden
Geschäftsführerin Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘

 

Natascha Peters

Stiftungsdirektorin der Caritas-Stiftung Deutschland

Kuratorium

Nadim Ammann
Dr. Christoph Berndorff (Vorsitzender)
Karl Dyckmans
Ulrich Hörsting (stellv. Vorsitzender)
Wolfgang Huber
 

 

Dr. Georg Kippels
Bianka Mohr
Ulrich Pöner
Dr. Patrizia Wackers
Marcus Golsong


Häufige Fragen (FAQ)

Als Stifter / Stifterin sind Sie Teil einer Gemeinschaft, die sich dauerhaft für Kinder in Not engagiert. Dabei sind verschiedene Möglichkeiten des Engagements möglich:

Eine Zustiftung ist auch mit kleinen Beträgen möglich. Ihre Zuwendung geht in das Grundstockvermögen der Sternsinger-Stiftung ein und durch die Erträge bewirken Sie jedes Jahr Gutes!

Sie haben einen größeren Betrag zur Verfügung und möchten, dass dies einem bestimmten Thema oder Projekt zu Gute kommt? Dann wäre ein eigener Stiftungsfonds eine Idee. Die formalen Anforderungen sind gering und Sie können so Ihrem Engagement einen eigenen Namen geben!

Sie möchten eine eigene Stiftung gründen, aber die Verwaltung anderen überlassen? Dann wäre eine Treuhandstiftung eine Option.

Sprechen Sie uns gerne an, und wir beraten Sie individuell.

Bei einer Zustiftung gehen die Mittel in das zu erhaltende Vermögen der Sternsinger-Stiftung. Das Vermögen wird entsprechend der Anlagerichtlinien investiert. Mit den Erträgen werden in jedem Jahr Projekte für Kinder in Not finanziert – Ihre Hilfe wirkt somit langfristig! Eine Zustiftung ist jederzeit und auch mit kleinen Beträgen möglich.

Spenden werden „zeitnah“, in der Regel innerhalb eines Jahres, für Projekte für Kinder in Not verwendet.

Sofern Sie im Verwendungszweck nicht anderes angeben, werden eingehende Zuwendungen als Spenden verbucht. 

Sie können Ihrer Zustiftung an die Sternsinger-Stiftung einen eigenen Namen geben und sie für einem bestimmten Zweck einsetzen. Dieser Stiftungsfonds ist unkompliziert einzurichten und ganz auf Ihre persönlichen Wünsche zugeschnitten. mehr

Unter dem Dach der Sternsinger-Stiftung ist die Errichtung Ihrer eigenen Treuhandstiftung möglich. Als Stifter entscheiden Sie selbst über den Stiftungszweck und den Namen Ihrer Stiftung. Für die Errichtung einer Treuhandstiftung wird eine Satzung sowie ein Treuhandvertrag benötigt. Die Treuhandstiftung ist keine eigene Rechtsperson und bedarf keiner Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht. Die Sternsinger-Stiftung verwaltet und vertritt die unselbstständige Stiftung als Treuhänderin. Dabei fallen für Sie keine Kosten an. mehr

Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen werden durch Steuervorteile für Stifter oder Spender begünstigt.

Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an eine gemeinnützige Stiftung können vom zu versteuernden Einkommen des Spenders bis zu einem Höchstbetrag von zwanzig Prozent seiner jährlichen Einkünfte abgezogen werden und dadurch den zu versteuernden Betrag verringern. Soweit die Spende nicht steuermindernd berücksichtigt werden konnte, wird die Spende in das folgende Kalenderjahr vorgetragen (§ 10b Abs. 1 EStG).

Zustiftungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung können auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich (§ 10b Abs. 1a EStG).

Sie können die Sternsinger-Stiftung testamentarisch bedenken. Die Sternsinger-Stiftung ist als gemeinnützige Einrichtung von der Erbschaftssteuer befreit. So kommt Ihr Vermächtnis ohne Abzüge Kindern und Jugendlichen zugute.
Eine Zustiftung, egal in welcher Höhe, können Sie unkompliziert in Ihr Testament aufnehmen. Dabei können Sie auch über die Verwendung der Mittel entscheiden und zum Beispiel einen Förderschwerpunkt auswählen. Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Überlegungen mit uns besprechen, damit Ihr Wille dann genauestens umgesetzt werden kann.

Mit einem Stifterdarlehen stellen Sie der Sternsinger-Stiftung leihweise und zinslos einen Betrag ab 5.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird von uns entsprechend der Anlagerichtlinien angelegt. Die Pax-Bank Aachen verbürgt sich zu Ihrer Sicherheit zusätzlich. Sie bleiben flexibel, denn Sie können das Stifterdarlehen jederzeit aufstocken oder mit einer dreimonatigen Frist darüber verfügen oder in eine Zustiftung an die Sternsinger-Stiftung umwandeln (dies ist auch testamentarisch möglich).

Ihr Engagement

Hier möchten wir Ihnen fünf Möglichkeiten für Ihr Engagement vorstellen:

Stiftungsfonds

Bei einem Stiftungsfonds wird Ihr Stiftungsvermögen gemeinsam mit dem Vermögen der Sternsinger-Stiftung verwaltet. Sie können sich für bestimmte Themen oder in bestimmten Regionen engagieren und wir berichten regelmäßig über die Entwicklungen in „Ihren“ Projekten. Mit einer Mindestanlage von 5.000 Euro können Sie einen Stiftungsfonds in Ihrem Namen errichten. Vielleicht möchten auch Freunde oder die Familie für diesen Fonds spenden?

Unsere Stiftungsfonds

Förderung von Kindern, die am Rand der Gesellschaft stehen, insbesondere Kinder mit Behinderung. (Link zum Flyer)

Förderung von Schul- und Berufsausbildung, sowie Unterstützung von Familien in Krisensituationen

Verbesserung der Lebenssituation, Bildung und Gesundheit von Kindern in Afrika und Asien

Förderung von Kindern in Notsituationen in Afrika, Asien und Lateinamerika

Förderung von bedürftigen Kindern, insbesondere Straßen- und Waisenkindern.

Förderung von Projekten, Maßnahmen und Einrichtungen, die dem interreligiösen Friedensdialog dienen oder die die Erziehung von Kindern und Jugendlichen verschiedener Religionen zu einem friedlichen Zusammenlaben fördern. (Link zum Flyer)

Förderung insbesondere von Projekten, die Kindern und Jugendlichen in Asien und Lateinamerika Zugang zu Gesundheit und / oder Bildung ermöglichen. (Link zum Flyer)

Unterstützung von bedürftigen und notleidenden Mädchen und jungen Frauen.

Unterstützung notleidender Kinder entsprechend der Zielsetzung der Sternsinger-Stiftung.

Zur Förderung von Projekten zur psychologischen und medizinischen Versorgung von Flüchtlingskindern, zur Bereitstellung von Lebensmittelhilfen, Unterkünften und  zum Schutz von Kindern und ihren Familien.

Zur Förderung von Projekten zum Schutz von Kindern und zur Einhaltung von Kinderschutzstandards.

 

Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung ist eine unselbständige Stiftung unter dem Dach der Sternsinger-Stiftung. Die Sternsinger-Stiftung verwaltet und vertritt die unselbstständige Stiftung als Treuhänderin. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.

Eine Treuhandstiftung können Sie wahlweise als „ewige“ Stiftung oder aber auch als „Verbrauchsstiftung“ gründen. Bei einer Verbrauchsstiftung kann das Vermögen für gemeinnützige Zwecke verbraucht werden. Der Zeitraum des Verbrauchs wird individuell vereinbart.

Unter dem Dach der Sternsinger-Stiftungen verwalten wir folgende Treuhandstiftungen:

Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder vor allem in Afrika. Link: https://berndorff-stiftung.de/

Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder in Südostasien.

Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und Bildung sowie der Entwicklungszusammenarbeit. Schwerpunkt Ecuador.

Förderung der Kinder und Jugendhilfe, Erziehung, Bildung und Entwicklungszusammenarbeit. Schwerpunkt Brasilien.

Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der Förderung von Erziehung und Bildung und der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Schwerpunkt Bolivien.

Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der volks- und Berufsausbildung und der Entwicklungszusammenarbeit. Schwerpunkt Brasilien. Link: https://pavelchildrenfoundation.de/

Zur Förderung der von der Fundación Eclesial Arcoíris in La Paz, Bolivien betriebenen Sozialprojekte zugunsten von Kindern, Jugendlichen und anderen armen und hilfsbedürftigen Personen.

Zur Förderung von Projekten für schwerkranke Kinder sowie Nahrungsmittelhilfen in Afrika.

Zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Zur Förderung bedürftiger und notleidender Kinder und Familien und Projekte der Gesundheitsvorsorge und der medizinischen Hilfe, sowie Projekte für Bildung und Ausbildung.

Verbrauchsstiftung zur Förderung der Ausbildung von indigenen Kindern und Jugendlichen in Guatemala und anderen Ländern Lateinamerikas.

Zustiftung an die Sternsinger-Stiftung

Anders als die Spende, fließt die Zustiftung in das Stiftungskapital und bleibt damit dauerhaft erhalten. Auf diese Weise trägt jede Zustiftung dazu bei, das Stiftungskapital kontinuierlich aufzustocken. Auch die Zustiftung ist steuerlich absetzbar.

Eine Stiftung ist grundsätzlich auf Ewigkeit angelegt und muss ihr Grundstockvermögen (Stiftungskapital) erhalten. Nur die jährlich erwirtschafteten Kapitalerträge dürfen verwendet werden und dienen zusammen mit den Spenden der Zweckverwirklichung. Das garantiert langfristig und dauerhaft Hilfe für Kinder in Not.

Zustiftung in einen Themenfonds

Sie möchten, dass Ihre Zuwendung dauerhaft Gutes bewirkt? Sie interessieren sich für ein bestimmtes Thema, aber möchten dafür keinen eigenen Stiftungsfonds gründen?

Dann sind Themenfonds eine Alternative.

Es gibt zwei Themenfonds innerhalb der Sternsinger-Stiftung:

Themenfonds Kinderschutz

Zur Unterstützung und Begleitung von Mädchen und Jungen weltweit, die unter körperlicher, emotionaler und sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Vernachlässigung leiden.

Themenfonds Flucht und Migration

Zur Unterstützung und Integration von Mädchen und Jungen, die ihre Heimat verlassen mussten und in einem fremden Land ein neues Zuhause suchen.

 

Eine Zustiftung in einen Themenfonds ist jederzeit möglich, und wir freuen uns über jeden Betrag. Die Erträge aus dem angesammelten Kapital werden für ein besonderes Projekt verwendet. Als Zustifter gehören Sie zu unserer Stifterfamilie, und wir berichten einmal im Jahr darüber, wie die Erträge verwendet wurden und wie Sie damit Kindern und Jugendlichen geholfen haben.

Das Ziel ist es, aus den Kapitalerträgen eine dauerhafte Hilfe zu ermöglichen. Daher sind nur Zustiftungen möglich. Die Zustiftung ist steuerlich absetzbar. Sie erhalten von uns eine entsprechende Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Testament/Erbschaft

Mit einem gut durchdachten Testament können Sie die Werte, die Ihnen selbst wichtig sind, an die kommende Generation weitergeben.

Sie können die Sternsinger-Stiftung in Ihrem Testament mit einer Zustiftung bedenken oder die Stiftung als Erben einsetzen. Die Sternsinger-Stiftung ist als gemeinnützige Einrichtung von der Erbschaftssteuer befreit. So kommt Ihr Vermächtnis ohne Abzüge Kindern und Jugendlichen zugute.
Eine Zustiftung, egal in welcher Höhe, können Sie unkompliziert in Ihr Testament aufnehmen. Dabei können Sie auch über die Verwendung der Mittel entscheiden und zum Beispiel einen Förderschwerpunkt auswählen.

Damit unterstützen Sie dauerhaft und über Ihr eigenes Leben hinaus Kinder und Familien in den vom Kindermissionswerk geförderten Projekten.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Testament.

Kontakt

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!

Christine Mann

Telefon: 0241.44 61-9204

Email: mann(at)sternsinger.de

Downloads

Ihre Zuwendung an die Sternsinger-Stiftung:


Sternsinger-Stiftung

IBAN: DE94 3706 0193 0000 1090 10
BIC: GENODED1PAX
Pax-Bank eG