Die Sternsinger-Stiftung stellt sich vor
Die Sternsinger-Stiftung ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie wurde im Jahr 2012 als Förderstiftung des Kindermissionswerks ‚Die Sternsinger‘ errichtet. Als Förderer setzen Sie sich individuell und langfristig für Kinder und Jugendliche in Afrika, Asien, Lateinamerika oder in Mittel- und Osteuropa ein. Mit einem Engagement in der Sternsinger-Stiftung unterstützen Sie nachhaltig und dauerhaft Kinder, die an den Rand gedrängt sind, Kinder mit Behinderung, verlassene, ausgeschlossene, ausgebeutete und missbrauchte Kinder, hungernde und kranke Kinder, Kinder in Katastrophen- und Kriegssituationen.
Ihr persönlicher Einsatz in der Sternsinger-Stiftung bedeutet: Hilfe, die in der Gemeinschaft mit Vielen wirkt. Hilfe, die auf Dauer angelegt ist und Kinder und Familien auf einer langen Wegstrecke begleitet. Hilfe, die individuell und persönlich nach den Vorstellungen der Förderer gestaltet wird – ob mit einer Spende oder einer Zustiftung, mit einer eigenen Treuhandstiftung oder einem Stiftungsfonds.
Das sagen unsere Stifter:
Stiftungsgremien
Die Sternsinger-Stiftung wird durch zwei ehrenamtliche Gremien unterstützt und begleitet: den dreiköpfigen Vorstand und das Kuratorium. Beide Gremien tragen Sorge dafür, dass alle für die Stiftung wesentlichen Entscheidungen im Sinne der Stifterinnen und Stifter und im Einklang mit der Stiftungssatzung gefällt werden.
Vorstand
Kuratorium
Häufige Fragen (FAQ)
Ihr Engagement
Hier möchten wir Ihnen fünf Möglichkeiten für Ihr Engagement vorstellen:
Stiftungsfonds
Bei einem Stiftungsfonds wird Ihr Stiftungsvermögen gemeinsam mit dem Vermögen der Sternsinger-Stiftung verwaltet. Sie können sich für bestimmte Themen oder in bestimmten Regionen engagieren und wir berichten regelmäßig über die Entwicklungen in „Ihren“ Projekten. Mit einer Mindestanlage von 5.000 Euro können Sie einen Stiftungsfonds in Ihrem Namen errichten. Vielleicht möchten auch Freunde oder die Familie für diesen Fonds spenden?
Unsere Stiftungsfonds
Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung ist eine unselbständige Stiftung unter dem Dach der Sternsinger-Stiftung. Die Sternsinger-Stiftung verwaltet und vertritt die unselbstständige Stiftung als Treuhänderin. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.
Eine Treuhandstiftung können Sie wahlweise als „ewige“ Stiftung oder aber auch als „Verbrauchsstiftung“ gründen. Bei einer Verbrauchsstiftung kann das Vermögen für gemeinnützige Zwecke verbraucht werden. Der Zeitraum des Verbrauchs wird individuell vereinbart.
Unter dem Dach der Sternsinger-Stiftungen verwalten wir folgende Treuhandstiftungen:
Zustiftung an die Sternsinger-Stiftung
Anders als die Spende, fließt die Zustiftung in das Stiftungskapital und bleibt damit dauerhaft erhalten. Auf diese Weise trägt jede Zustiftung dazu bei, das Stiftungskapital kontinuierlich aufzustocken. Auch die Zustiftung ist steuerlich absetzbar.
Eine Stiftung ist grundsätzlich auf Ewigkeit angelegt und muss ihr Grundstockvermögen (Stiftungskapital) erhalten. Nur die jährlich erwirtschafteten Kapitalerträge dürfen verwendet werden und dienen zusammen mit den Spenden der Zweckverwirklichung. Das garantiert langfristig und dauerhaft Hilfe für Kinder in Not.
Zustiftung in einen Themenfonds
Sie möchten, dass Ihre Zuwendung dauerhaft Gutes bewirkt? Sie interessieren sich für ein bestimmtes Thema, aber möchten dafür keinen eigenen Stiftungsfonds gründen?
Dann sind Themenfonds eine Alternative.
Es gibt zwei Themenfonds innerhalb der Sternsinger-Stiftung:
Themenfonds Kinderschutz
Zur Unterstützung und Begleitung von Mädchen und Jungen weltweit, die unter körperlicher, emotionaler und sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Vernachlässigung leiden.
Themenfonds Flucht und Migration
Zur Unterstützung und Integration von Mädchen und Jungen, die ihre Heimat verlassen mussten und in einem fremden Land ein neues Zuhause suchen.
Eine Zustiftung in einen Themenfonds ist jederzeit möglich, und wir freuen uns über jeden Betrag. Die Erträge aus dem angesammelten Kapital werden für ein besonderes Projekt verwendet. Als Zustifter gehören Sie zu unserer Stifterfamilie, und wir berichten einmal im Jahr darüber, wie die Erträge verwendet wurden und wie Sie damit Kindern und Jugendlichen geholfen haben.
Das Ziel ist es, aus den Kapitalerträgen eine dauerhafte Hilfe zu ermöglichen. Daher sind nur Zustiftungen möglich. Die Zustiftung ist steuerlich absetzbar. Sie erhalten von uns eine entsprechende Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Testament/Erbschaft
Mit einem gut durchdachten Testament können Sie die Werte, die Ihnen selbst wichtig sind, an die kommende Generation weitergeben.
Sie können die Sternsinger-Stiftung in Ihrem Testament mit einer Zustiftung bedenken oder die Stiftung als Erben einsetzen. Die Sternsinger-Stiftung ist als gemeinnützige Einrichtung von der Erbschaftssteuer befreit. So kommt Ihr Vermächtnis ohne Abzüge Kindern und Jugendlichen zugute.
Eine Zustiftung, egal in welcher Höhe, können Sie unkompliziert in Ihr Testament aufnehmen. Dabei können Sie auch über die Verwendung der Mittel entscheiden und zum Beispiel einen Förderschwerpunkt auswählen.
Damit unterstützen Sie dauerhaft und über Ihr eigenes Leben hinaus Kinder und Familien in den vom Kindermissionswerk geförderten Projekten.