Inhalt

Alle Fragen rund ums Sternsingen

Sternsinger-FAQ


Jedes Jahr erreichen uns im Kindermissionswerk ,Die Sternsinger‘ zahlreiche Fragen rund um die Aktion Dreikönigssingen. Die wichtigsten haben wir für euch hier in den Sternsinger-FAQ beantwortet. Bei weiteren Fragen oder Vorschlägen, könnt ihr gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

Sternsinger-FAQ

Alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Religion und Herkunft, sind herzlich eingeladen, beim Sternsingen mitzumachen. In vielen Pfarrgemeinden engagieren sich Kommunionkinder, Kinder aus Jugendverbänden, Messdienergruppen, Firmgruppen oder Kinderchören – und viele bringen ihre Freunde und Geschwister mit. Oft machen auch Kinder und Jugendliche aus der evangelischen Nachbargemeinde bei der Aktion mit oder Kinder, die in der Schule oder Kita vom Sternsingen gehört haben. Neben den Sternsingern selbst sind ältere Jugendliche und Erwachsene als Begleiter und Unterstützerinnen bei der Aktion dabei.

Zum Schutz der Aktion empfehlen wir, jede Gruppe oder zumindest die Begleitung mit Sternsinger-Ausweisen auszustatten. Darauf sollte in der Pfarrei hingewiesen werden. Die Ausweise könnt ihr in der gewünschten Anzahl in unserem Onlineshop bestellen. Mit dem Stempel der Pfarrei kennzeichnet ihr eine Sternsingergruppe als „echt“.

Wenn ihr denkt, dass bei euch eine „falsche“ Sternsingergruppe unterwegs ist, bitten wir euch, Kontakt mit uns aufzunehmen: per Telefon: 0241/4461-14 oder E-Mail an: info(at)sternsinger.de. Wir gehen jedem Verdachtsfall nach und leitet die entsprechenden Maßnahmen (bis hin zu juristischen Schritten) ein. 

Die Pfarrei vor Ort entscheidet, wann die Sternsingeraktion durchgeführt wird. Je nach den Gegebenheiten gehen die Sternsinger zwischen dem 27. Dezember und dem dritten Freitag im Januar. In einigen sind die Sternsinger nur sonntags oder am Wochenende unterwegs, um möglichst viele Menschen zu Hause anzutreffen. In anderen Pfarreien gehen die Sternsinger an mehreren Tagen in Folge, um alle Haushalte zu besuchen. Auch die Weihnachtsferien werden unterschiedlich genutzt: Einige Pfarreien nutzen bewusst die Ferienzeit, damit sich Sternsingen und Schule nicht in die Quere kommen. Andere Pfarreien hingegen warten, bis die Ferienzeit vorbei ist, die Kinder aus dem Urlaub zurück und auch die Bewohnenden der Häuser und Wohnungen wieder zuhause sind. 

Die Aktion Dreikönigssingen ist eine katholische Aktion in ökumenischer Offenheit. Das bedeutet: Vielerorts beteiligen sich evangelische Kinder oder die Aktion wird von der katholischen und der evangelischen Gemeinde gemeinsam organisiert. In manchen Gegenden wird das Sternsingen sogar federführend von der evangelischen Gemeinde durchgeführt. Wichtig ist dabei, dass dies mit der zuständigen katholischen Pfarrei abgestimmt ist und dass die in der Bischöflichen Ordnung festgeschriebenen Regelungen für die Aktion beachtet werden. 

Die Aktion Dreikönigssingen ist die größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder weltweit. Sie lebt vom tollen Engagement der vielen Kinder und Erwachsenen, die sich gemeinsam für Kinder in Not in der Einen Welt einsetzen. Auf dieser Seite geben wir einige Tipps, wie ihr wichtige Unterstützer und Unterstützerinnen gewinnen und motivieren könnt.

Die Sternsingeraktion wird in der Regel von den katholischen Pfarrgemeinden vor Ort organisiert. Einige Pfarreien besuchen alle Haushalte in ihrem Einzugsgebiet, andere nur die, die sich vorab in ihrer Pfarrei für einen Besuch der Sternsinger angemeldet haben. Wenn ihr sichergehen möchtet, dass die Sternsinger euch besuchen, solltet ihr euch rechtzeitig vor der Aktion in eurem Pfarrbüro informieren. 

Falls ihr die Sternsinger eurer Pfarrei dennoch verpasst habt, findet ihr auf unserer Homepage einen digitalen Sternsingerbesuch und die Möglichkeit, den Sternsingern eine Spende in die digitale Dose zu werfen.

Vielerorts sind Kinder beim Sternsingen dabei, die noch nicht zur Schule gehen. Dabei ist es wichtig, dass allen teilnehmenden Kindern bewusst ist, was sie beim Sternsingen tun: Sie bringen den Segen Gottes für das neue Jahr und sammeln Spenden für Gleichaltrige in Not. Wenn ihr die Aktion in eurem Ort durchführt, solltet ihr dafür sorgen, dass alle Kinder altersgerecht verstehen, was der Sinn ihres Tuns ist – und dass sie auch davon erzählen können, wenn sie gefragt werden.

Achtet darauf, dass die Einsatzzeiten nicht zu lang sind, und plant ausreichend Pausen ein. Passt Wege und Zeiten ans Alter der Kinder an. Auch bei der Aktion Dreikönigssingen ist der Kinderschutz sehr wichtig. Wir haben eine Handreichung mit vielen praktischen Informationen und Tipps entwickelt, damit sich alle Kinder während der Aktion wohlfühlen.

Das Mindestalter für Begleitpersonen ist nicht gesetzlich festgelegt. Letztlich entscheidet die persönliche Reife darüber, ob jemand die Sternsinger begleiten kann. Auch die Gegebenheiten vor Ort und das Alter der zu begleitenden Sternsinger spielen eine wichtige Rolle. Die Begleiterinnen und Begleiter tragen die Verantwortung für die Sternsinger, mit denen sie unterwegs sind. Deshalb müssen die Grundsätze der Aufsichtspflicht in jedem Fall berücksichtigt werden. Die Begleitpersonen sollten z.B. in der Lage sein, auch in möglicherweise schwierigen Situationen angemessen zu reagieren. Wir empfehlen allen minderjährigen Begleitpersonen die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter.

Die Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) haben in vielen Sternsinger-Gemeinden für Verunsicherung gesorgt. Welche Daten der Sternsinger dürfen wir speichern? Welche Einverständniserklärungen brauchen wir, z.B. für Fotos, die während der Aktion gemacht werden? Wir können zwar keine rechtsverbindlichen Antworten auf diese Fragen geben, versuchen euch aber bestmöglich darüber zu informieren, was im Blick auf den Datenschutz zu beachten ist. Dazu zählen beispielsweise folgende Punkte:

  1. Wenn ein Kind bei der Sternsingeraktion mitmachen möchte und ihr zu diesem Zweck die Kontaktdaten benötigt, empfehlen wir dringend, das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen. Kinder, die älter als acht Jahre sind, müssen auch selbst unterschreiben.
  2. Sofern ihr die Daten auch für die Einladung zur kommenden Aktion nutzen möchtet, muss dies in der Einverständniserklärung gesondert angefragt werden.
  3. Zusätzlich könnt ihr in der Einverständniserklärung abfragen, ob ein Kind im Rahmen der Sternsingeraktion fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden dürfen.
  4. Weist die Erziehungsberechtigten darauf hin, dass sie ihre Einverständniserklärung jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen können.
  5. Achtet stets darauf, dass ihr Familien, die nicht mehr kontaktiert werden möchten, auch tatsächlich aus Ihren Verzeichnissen streichen.

Hier stellen wir Muster-Einverständniserklärungen zur Verfügung, die die oben genannten Punkte berücksichtigen. Wenn ihr den Erziehungsberechtigten weitere Informationen zur Verfügung stellen möchtet, z.B. zu den Informations- und Betroffenenrechten gemäß §§ 14 ff. KDG, kontaktiert bitte den Datenschutzbeauftragten eurer Pfarrei.

Vor Ort veranstaltet in der Regel die Pfarrgemeinde die Sternsingeraktion. Daher gelten für die Aktion Dreikönigssingen die Kinderschutz-Bestimmungen des (Erz-)Bistums und das jeweilige Schutzkonzept der Pfarrei. In diesem Schutzkonzept sollte festgehalten sein, welche Anforderungen an die Verantwortlichen der Sternsingeraktion und an die Begleitpersonen gestellt werden. Als Verantwortliche für die Sternsingeraktion müsst ihr also zunächst mit der Pfarreileitung klären, ob ein Schutzkonzept für die Pfarrei vorliegt und welche Regelungen für die Sternsingeraktion gelten. Welche Regeln in eurem Bistum gelten, erfahrt ihr auch beim Präventionsbeauftragen eures Bistums. Eine Liste der Ansprechpersonen und weitere Informationen zu diesem Thema findet ihr hier.

Generell gilt: Alle Kinder und Jugendlichen, die beim Sternsingen mitmachen, sollten sich wohl und sicher fühlen. Deshalb ist es wichtig, dass die individuellen und unterschiedlichen Gefühle und Grenzen der Kinder und Jugendlichen gehört, ernstgenommen und berücksichtigt werden. Wir haben eine Handreichung zum Kinderschutz entwickelt, bei der wir die Sicherheit und das Wohl der Sternsinger in den Blick nehmen. Die Handreichung mit einem Muster-Verhaltenskodex finden sich hier.

In vielen Bistümern finden größere Aussendungsgottesdienste, besondere Sternsingertage oder Dankfeiern statt. Und jedes Jahr gibt es eine bundesweite Eröffnungsfeier der Sternsingeraktion, immer in einem anderen Bistum. All diese Veranstaltungen sind eine tolle Gelegenheit für die Sternsinger, Gemeinschaft zu erleben und zu spüren, dass sie Teil einer großen Bewegung von Kindern für Kinder sind. Eine Übersicht der Termine findet ihr hier.

Außerdem sind Sternsinger aus allen (Erz-)Bistümern eingeladen, den Segen ins Bundeskanzleramt zu bringen. Mehr dazu und Informationen darüber, wie ihr dabei sein können findet ihr hier.

Veranstalter der Aktion vor Ort ist die Pfarrei. Die Sternsinger und ihre Begleitpersonen sind während der Aktion Dreikönigssingen ehrenamtliche Mitarbeitende der Pfarrei und so auch während des Sternsingens über die sogenannte Sammelversicherung des jeweiligen Bistums versichert. Sollte etwas passieren, gilt Folgendes: Bitte informiert so bald wie möglich den verantwortlichen Pfarrer und das Pfarrbüro. Dort gibt es dann auch weitere Hilfe.
 Zu beachten sind die Regeln der Aufsichtspflicht und der Haftpflicht: Alle Leiterinnen und Leiter von Kinder- und Jugendgruppen tragen Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen, die sie beaufsichtigen. Wir empfehlen allen minderjährigen Begleitpersonen die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter.

Kinder helfen Kindern“ – unter diesem Motto gehen jedes Jahr Kinder und Jugendliche Sternsingen und engagieren sich für Mädchen und Jungen weltweit. Die Aktion ist seit ihren Anfängen eine Aktion von Kindern für Kinder. Viele Erwachsene unterstützen die Sternsinger und sorgen dafür, dass die Aktion Dreikönigssingen erfolgreich ist. Vereinzelt gehen aber auch Erwachsene Sternsingen – manchmal in Fortführung einer langen Tradition. Diese Traditionen sollten aber nicht in Konkurrenz zur örtlichen Sternsingeraktion und den beteiligten Kindern treten.

Oft werden wir gefragt, ob erwachsene Sternsinger einspringen sollen, wenn sich nicht genügend Kinder für die Durchführung der Aktion finden. Wir wertschätzen dieses Engagement von Erwachsenen, glauben aber, dass sie diesen Dienst nur vorübergehend übernehmen sollten – mit dem Ziel, möglichst bald wieder Kinder und Jugendliche für die Aktion Dreikönigssingen zu gewinnen. Wir wissen, dass viele Gemeinden bereits neue Wege gefunden haben, Kinder zum Sternsingen zu motivieren – etwa durch Kooperationen mit anderen Gemeinden, Schulen oder Einrichtungen. Ideen und Materialien für die Sternsinger-Motivation haben wir für euch auf unserer Website gesammelt.

Eine menschenverachtende Politik passt nicht zu den Botschaften und Werten des Sternsingens. Die Träger der Aktion Dreikönigssingen empfehlen deshalb, Einladungen zu Empfängen von Amts- und Mandatsträgern, die Parteien mit einer rechtsextremen Grundhaltung angehören, nicht anzunehmen.

Wer als Amts- oder Mandatsträger rechtsextreme Positionen vertritt oder einer Partei angehört, die für solche Positionen steht, stellt sich in besonderer Weise öffentlich gegen die Botschaft der christlichen Nächstenliebe und gegen die Werte, für die die Sternsingerinnen und Sternsinger stehen. Wer eine solche Grundhaltung vertritt, kann in seiner öffentlichen Funktion nicht von den Sternsingern besucht werden. Sternsinger lassen sich nicht vereinnahmen!

Den Verantwortlichen für die Sternsingergruppen in den Pfarrgemeinden stehen die Träger der Aktion beim Umgang mit dieser Empfehlung beratend zur Seite.

Hier geht es zur ausführlichen Empfehlung.

Bei Fragen zu dem Thema stehen wir telefonisch unter 02 41 / 44 61-14 oder per Mail unter info@sternsinger.de gerne zur Verfügung.

Sternsinger-FAQ: Geld und Spenden

Mit dem Geld, das die Sternsinger sammeln, unterstützt die Aktion Dreikönigssingen jährlich rund 1.100 Projekte für Kinder in Not. Projektanträge aus aller Welt werden von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kindermissionswerk geprüft und einer Vergabekommission zur Entscheidung vorgelegt. Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertretern des Kindermissionswerks, des BDKJ, anderer Hilfswerke, der Bistümer und der Deutschen Bischofskonferenz. Ausführliche Informationen findet ihr online und in unserem Jahresbericht.

Mit Beispielland und Motto setzt die Aktion Dreikönigssingen einen pädagogischen Schwerpunkt. So soll den Sternsingern die Lebenssituation von Kindern am konkreten Beispiel eines Landes nahegebracht werden. Gesammelt wird aber nicht nur für dieses eine Land, sondern für alle Projekte.

Alle in den Pfarreien gesammelten Spenden müssen ans Kindermissionswerk überwiesen werden. So hat es die Deutsche Bischofskonferenz in der „Ordnung für die Aktion Dreikönigssingen“ eindeutig festgelegt. Da das Sternsingen gesetzlich geschützt ist, gilt diese Regelung auch aus spenden- und finanzrechtlicher Sicht. Hier könnt ihr eine PDF-Datei der Bischöflichen Ordnung ansehen oder herunterladen.

Die Aktion Dreikönigssingen lebt vom Einsatz vieler Kinder, Jugendlicher und Erwachsener. Damit eine so große Bewegung transparent und vertrauenswürdig bleibt, muss es Grundsätze und Regeln geben. Sie sorgen dafür, dass die Hilfe genau dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird.

Angeregt durch Diözesanpartnerschaften, Eine-Welt-Kreise, Gastpriester und andere Initiativen schlagen manche Gemeinden eigene Projektideen vor. Ein Projekt, das die Pfarrei eigenständig ausgewählt hat, kann dann mit Spenden der Sternsinger unterstützt werden, wenn es die Bewilligungskriterien der Vergabekommission erfüllt, von dieser geprüft und zur Förderung freigegeben worden ist. Dazu muss der Projektpartner einen Antrag auf Förderung beim Kindermissionswerk einreichen.

Um die Möglichkeit der Förderung eines Wunschprojekts zu prüfen, bitten wir, euch so früh wie möglich an unsere Abteilung Spenderkommunikation zu wenden: Telefon: 0241/44 61-9290, E-Mail: gemeinden(at)sternsinger.de

Damit wir eure Überweisung richtig zuordnen können, ist es wichtig, dass ihr im Verwendungszweck die Postleitzahl und den Namen der Pfarrei bzw. Pfarrpatron angebt und dazu das Stichwort „DKS“ (für „Aktion Dreikönigssingen“).

Bitte beachtet, dass manche Banken seit einiger Zeit eine Gebühr bei der Einzahlung von Bargeld, insbesondere von Münzgeld, erheben. Bei der Einzahlung der Sternsingergelder ist es daher sinnvoll, schon im Vorfeld mit den Verantwortlichen der betreffenden Bankfiliale zu sprechen und gegebenenfalls Sonderkonditionen für die Kirchengemeinde auszuhandeln. In vielen Gemeinden ist dies schon geschehen.

Informationen zum bargeldlosen Sternsingen haben wir hier für euch gesammelt.

Grundsätzlich gilt, dass im Rahmen der Sternsingeraktion nicht für einen anderen Zweck als für die Sternsingeraktion gesammelt werden darf. Da die Aktion Dreikönigssingen vom Einsatz vieler Kinder, Jugendlicher und Erwachsener lebt, ist es wichtig, dass eine so große Bewegung transparent und vertrauenswürdig bleibt. Nur so können sich die Spender und Spenderinnen darauf verlassen, dass ihre Spende genau dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. 

Allerdings ist es üblich, dass die Sternsinger als Anerkennung für ihr Engagement Süßigkeiten – in einigen Gegenden auch Geld – geschenkt bekommen. Für diese Fälle sollten die Verantwortlichen in der Pfarrei im Vorfeld der Aktion zusammen mit den Sternsingern und den Begleitpersonen verabreden, wie mit diesen Geschenken umgegangen wird. Dabei sollte im gemeinsamen Gespräch, z.B. bei den Vorbereitungstreffen, der Leitgedanke der Aktion „Kinder helfen Kindern“ in den Vordergrund gestellt werden. So ist es etwa in vielen Pfarreien üblich, einen Teil der Süßigkeiten an soziale Einrichtungen zu geben.

Alle Informationen zu diesem Thema haben wir hier als PDF-Download zusammengestellt.

Sternsinger-FAQ: Sternsinger-Brauchtum

Rund um den 6. Januar ziehen in ganz Deutschland die Sternsinger von Tür zu Tür, segnen Häuser und Wohnungen und sammeln Spenden für Kinder in der ganzen Welt. Das Sternsingen ist ein alter Brauch, der bis ins Mittelalter zurückreicht. Als Könige gekleidet zogen Jungen durch die Gassen und spielten den Zug zur Krippe nach. Das Kindermissionswerk hat den Brauch 1959 mit der Aktion Dreikönigssingen wieder aufgegriffen und ihm ein neues Ziel gegeben. 1961 ist als weiterer Träger der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) hinzugekommen. Heute gilt das Sternsingen als weltweit größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder.

In den Jahren vor der Corona-Pandemie haben wir die Zahl der Sternsinger regelmäßig über Fragebögen und eine anschließende Hochrechnung statistisch erhoben. Deshalb durften wir davon ausgehen, dass sich jedes Jahr rund 300.000 Kinder und Jugendliche an der Aktion beteiligten. Aktuell beobachten wir die Entwicklungen in den Pfarreien und Gruppen.

Von Königen ist im Matthäusevangelium nicht die Rede. Im griechischen Originaltext (Mt 2) steht das Wort „mágoi“, das eigentlich Priester aus Persien bezeichnet. Später bedeutete es auch „Gelehrte“. In der Einheitsübersetzung ist es mit  „Sterndeutern“ übersetzt. Das Matthäusevangelium sagt auch nichts darüber, wie viele Sterndeuter zur Krippe kamen. So bildete sich die Anzahl der drei Könige erst später in der christlichen Überlieferung aus. Ein Grund dafür könnten die drei Geschenke der Sterndeuter aus dem Osten sein: Gold, Weihrauch und Myrrhe. Im Laufe der Jahrhunderte wurden die Sterndeuter zu Königen umgedeutet. So las man es auch in den alten Weissagungen der Bibel über das Kommen des Messias: „Die Könige von Tharschisch und von den den Inseln bringen Gaben, mit Tributen nahen die Könige von Scheba und Saba. Alle Könige werfen sich vor ihm nieder, es dienen ihm alle Völker.“ (Psalm 72,10f.) Darstellungen der Sterndeuter als Könige in der Kunst seit der Spätantike haben unser Bild von den Heiligen Drei Königen stark geprägt.



Hier finden ihr weitere Informationen zu den Heiligen Drei Königen.

Bei ihren Hausbesuchen schreiben die Sternsinger den Segen mit gesegneter Kreide über die Türen: Zum Beispiel: 20 * C + M + B + 25. Das aktuelle Jahr, in diesem Beispiel 2025, steht getrennt am Anfang und am Ende. Der Stern steht für den Stern, dem die Weisen aus dem Morgenland gefolgt sind. Zugleich ist er Zeichen für Christus. Die Buchstaben C, M und B standen ursprünglich für die Initialen der Heiligen Drei Könige: Caspar, Melchior und Balthasar. Heute werden sie als lateinischen Worte „Christus Mansionem Benedicat“ – Christus segne dieses Haus“ gedeutet. Die drei Kreuze bedeuten die Dreifaltigkeit: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.

Wir empfehlen, die Kinder und Jugendlichen, die beim Sternsingen mitmachen, nicht zu schminken. Alle Fragen zu diesem Thema  beantworten wir hier.

Einfach Ansprechen!

Fragen, Anregungen oder Wünsche zur Sternsingeraktion? So sind wir erreichbar!

 

0241.44 61-14