Vielerorts sind Kinder beim Sternsingen dabei, die noch nicht zur Schule gehen. Dabei ist es wichtig, dass allen teilnehmenden Kindern bewusst ist, was sie beim Sternsingen tun: Sie bringen den Segen Gottes für das neue Jahr und sammeln Spenden für Gleichaltrige in Not. Wenn ihr die Aktion in eurem Ort durchführt, solltet ihr dafür sorgen, dass alle Kinder altersgerecht verstehen, was der Sinn ihres Tuns ist – und dass sie auch davon erzählen können, wenn sie gefragt werden.
Achtet darauf, dass die Einsatzzeiten nicht zu lang sind, und plant ausreichend Pausen ein. Passt Wege und Zeiten ans Alter der Kinder an. Auch bei der Aktion Dreikönigssingen ist der Kinderschutz sehr wichtig. Wir haben eine Handreichung mit vielen praktischen Informationen und Tipps entwickelt, damit sich alle Kinder während der Aktion wohlfühlen.
Das Mindestalter für Begleitpersonen ist nicht gesetzlich festgelegt. Letztlich entscheidet die persönliche Reife darüber, ob jemand die Sternsinger begleiten kann. Auch die Gegebenheiten vor Ort und das Alter der zu begleitenden Sternsinger spielen eine wichtige Rolle. Die Begleiterinnen und Begleiter tragen die Verantwortung für die Sternsinger, mit denen sie unterwegs sind. Deshalb müssen die Grundsätze der Aufsichtspflicht in jedem Fall berücksichtigt werden. Die Begleitpersonen sollten z.B. in der Lage sein, auch in möglicherweise schwierigen Situationen angemessen zu reagieren. Wir empfehlen allen minderjährigen Begleitpersonen die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter.